Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen für Pilotkunden des Pilotprojekts eTarif in der Modellregion Donau-Isar

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Pilotkunden, der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (im Folgenden „MVG“) und der Regensburger Verkehrsverbund GmbH („RVV“) im Rahmen des Pilotprojekts eTarif in der Modellregion Donau-Isar (im Folgenden „Pilotprojekt“). Voraussetzung für die Teilnahme am Pilotprojekt ist der Abschluss eines gesonderten Nutzungsvertrags für das Pilotprojekt zwischen dem Pilotkunden und der FAIRTIQ AG als Betreiber der FTQ Lab-App (im Folgenden „FAIRTIQ“).

Bei dem Pilotprojekt handelt es sich um den Versuch, Fahrkarten und deren Preise nicht in feste Tarifzonen einzuteilen, sondern die Preise individuell und dynamisch auf den Fahrgast und die tatsächlich zurückgelegte Fahrstrecke anzupassen. Hierbei arbeiten vier Projektpartner zusammen: Die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH („MVV“), MVG, RVV sowie FAIRTIQ (im Folgenden „Projektpartner“). Die wesentlichen gemeinsamen Ziele des Pilotprojekts mit Produktentwicklungscharakter sind vor allem die Erprobung einer Technologie zur Erfassung der Reisedaten als zwingende Grundlage für eine nachgelagerte Bepreisung nach der Fahrt (technische Komponente), die Entwicklung eines elektronischen Tarifs zur ex-post Fahrpreisermittlung (tarifliche Komponente) sowie eine projektbegleitende Marktforschung und Datenanalyse zur Erfassung der Kundenakzeptanz und besseren Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse des Pilotprojektes. Der Pilotkundenvertrag wird bis einschließlich Februar 2024 geschlossen (vgl. §4). Der Pilotkunde erhält durch die im Rahmen seiner Teilnahme am Pilotprojekt zu nutzende FTQ Lab-Applikation der FAIRTIQ („FTQ Lab-App“) die exklusive Möglichkeit, von diesbezüglich möglichen tariflichen Vergünstigungen zu profitieren sowie die Zukunft des eTarifs im Tarifgebiet des jeweiligen Projektpartners aktiv mitzugestalten und an Gewinnspielen bzw. Verlosungen teilzunehmen (vgl. Teil A).

Hinsichtlich des Leistungsumfangs der FTQ Lab-App ist ein gesonderter Nutzungsvertrag mit FAIRTIQ abzuschließen. Über die FTQ Lab-App kann der Pilotkunde elektronische Fahrtberechtigungen zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in der Modellregion Donau-Isar kaufen (vgl. Teil B). Es gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Verbünde bzw. des die Transportleistung ausführenden Unternehmens (vgl. § 7).

Die MVG bietet zudem den Pilotkunden aus dem MVV-Verbundgebiet die Möglichkeit, sich untereinander in einer Online-Community über die Erfahrungen im Rahmen des Pilotprojekts, einschließlich der FTQ Lab-App-Nutzung, auszutauschen oder diese der MVG mitzuteilen („eTarif-Community“; Teil C). Die Erkenntnisse aus der FTQ Lab-App-Nutzung, der eTarif-Community für Pilotkunden und der Online-Befragungen werden im Rahmen einer Analyse ausgewertet, um ein nutzerfreundliches und damit zukunftsfähiges elektronisches Fahrtberechtigungskonzept zu entwickeln. Die Datenanalyse ist aufgrund der Produktentwicklung ein zwingend erforderlicher Bestandteil des Pilotprojekts (vgl. Teil D).

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Leistungsgegenstand

(1) Durch die Annahme dieser AGB kommt ein Pilotkundenvertrag zwischen der MVG, RVV (im Folgenden „Pilotkundenvertragspartner“) und dem jeweiligen Pilotkunden zustande.

(2) Die Pilotkundenvertragspartner bieten die Teilnahme an dem Pilotprojekt an. Im Rahmen dieser Teilnahme hat der Pilotkunde, um befördert zu werden, gesondert Fahrtberechtigungen zu erwerben. Der jeweilige Beförderungsvertrag kommt dabei mit dem die Beförderung durchführenden Verkehrsunternehmen zustande. Zudem muss sich ein Pilotkunde für Zwecke der Teilnahme am Pilotprojekt bei FAIRTIQ zur Nutzung der FTQ Lab-App registrieren. Der gesonderte Nutzungsvertrag für die FTQ Lab-App kommt dabei mit FAIRTIQ zustande.

(3) Im Rahmen dieses Pilotprojekts analysieren die Projektpartner bestimmte personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten, die auch über die Pilotzeitdauer hinaus verarbeitet werden. Personenbezogene Daten werden dabei zum frühestmöglichen Zeitpunkt (spätestens mit Beendigung des Pilotprojekts) anonymisiert. Leistungen im Rahmen des Pilotprojekts umfassen:

a) den Betrieb der Website www.swipe-ride.de (Portal-Webseite für das Pilotprojekt und Bereitstellung der eTarif-Community),

b) die Registrierung für das Pilotprojekt (erfolgt über www.swipe-ride.de),

c) die Registrierung für die FTQ Lab-App (erfolgt über die FTQ Lab-App),

d) den Login und die Nutzung der eTarif-Community für Pilotkunden aus dem MVV-Verbundgebiet (Zugang über die Webseite www.swipe-ride.de),

e) die Auswertung der Pilotkundenbeförderung und das dynamisches Pricing,

f) den Betrieb der FTQ Lab-App (dies ist eine Leistung von FAIRTIQ mit gesonderten Nutzungsbedingungen von FAIRTIQ),

g) den Pilotkundenkontakt und

h) gewisse Kontrollprozesse (Fahrkartenkontrolle).

Für Zwecke der vorbeschriebenen Analyse, die wesentlicher Bestandteil des Pilotprojekts ist und das nur durch sie überhaupt erfolgreich sein kann, erhält die Rhein-Main-Verkehrs­verbund Servicegesellschaft GmbH („rms“) Kontaktdaten des Pilotkunden. rms kontaktiert den Pilotkunden im Zusammenhang mit dem Pilotprojekt für entsprechende Befragungen (vgl. nachstehend § 14).

(4) Das Pilotprojekt dient insbesondere der Erprobung einer Technologie zur Erfassung der Reisedaten als zwingende Grundlage für eine ex-post Fahrt(en)bepreisung (technische Komponente), der Entwicklung eines elektronischen Tarifs zur ex-post Fahrpreisermittlung (tarifliche Komponente) sowie für eine projektbegleitende Markt- und Datenanalyse sowie Produktentwicklung. Die Kontrollprozesse dienen dazu, Fahrtberechtigungen zu prüfen.

§ 2 Registrierung Pilotprojekt

(1) Für die Teilnahme am Pilotprojekt ist zunächst eine Registrierung auf der Registrierungsseite „SWIPE + RIDE“, erreichbar unter https://www.swipe-ride.de, erforderlich. Hier wählt der Pilotkunde zwischen den Bereichen „RVV“ oder „MVV“ und akzeptiert im Rahmen des sich anschließenden Registrierungsprozesses die vorliegenden AGB bzw. nimmt die Datenschutzhinweise zur Kenntnis.

(2) Voraussetzung zur Teilnahme ist, dass der Pilotkunde mindestens 18 Jahre alt ist, ein Smartphone (mindestens dem Betriebssystem Android 5.0 (Google) oder höher ohne „Rooting“ oder mindestens iOS 10.0 (Apple) oder höher ohne „Jailbreak“ sowie eine aktivierte und funktionsfähige SIM-Karte, welche den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz garantiert).

(3) Eine Registrierung ist nur möglich, wenn das vorgesehene Kontingent an Teilnehmern noch nicht ausgeschöpft ist. Sofern das Kontingent ausgeschöpft ist, kann der Pilotkunde über eine Warteliste nachrücken, falls zu einem späteren Zeitpunkt die Teilnehmerzahl unter die Schwelle des festgesetzten Kontingents fällt. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

(4) Die Registrierung ist erfolgreich, wenn der Pilotkunde eine Bestätigung per E-Mail erhält. In der E-Mail ist ein Freischaltcode enthalten, der für die Nutzung der FTQ Lab-App (siehe Teil B) erforderlich ist, sowie der Link zur Nutzung der eTarif-Community bei Anmeldung aus dem MVV-Verbundgebiet (siehe Teil C). Die Weitergabe der Registrierungsdaten und des Freischaltcodes ist dem Pilotkunden ausdrücklich untersagt.

(5) Der Pilotkunde muss die Richtigkeit seiner Daten sicherstellen. Kommt der Pilotkunde dieser Sicherstellung nicht nach, so sind die Pilotkundenvertragspartner berechtigt, dem Pilotkunden den ihr dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sie sind weiterhin berechtigt, den Pilotkundenvertrag zu kündigen bzw. die Dienste zu sperren.

§ 3 Gewinnspiele und Verlosungen

Im Rahmen des Pilotprojekts erhält der Pilotkunde die exklusive Möglichkeit, an Gewinnspielen und Verlosungen teilzunehmen. Näheres hierzu, insbesondere zu den jeweiligen Teilnahmebedingungen und Abläufen, wird gesondert an entsprechender Stelle in der eTarif-Community (bei Anmeldung aus dem MVV-Verbundgebiet; siehe Teil C) oder am Ende der Online-Befragung (siehe Teil D) veröffentlicht.

§ 4 Dauer des Pilotprojekts; Sperrung

(1) Der Pilotkundenvertrag wird bis einschließlich Februar 2024 geschlossen („Pilotzeitraum“). jedoch kann der Pilotkunde die FTQ Lab-App nur bis einschließlich 09. Dezember 2023 nutzen.

(2) Jede Partei kann den Pilotkundenvertrag und den App-Nutzungsvertrag jederzeit sofort ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist per E-Mail (etarif@mvg.de  oder etarif@rvv.de) oder über die Kündigungsfunktion, erreichbar über https://www.swipe-ride.de oder in der FTQ Lab-App, insgesamt kündigen. Das Anklicken des Buttons „FAIRTIQ Lab verlassen“ in der FTQ Lab-App stellt keine Kündigung dar.

(3) Der Pilotkunde verpflichtet sich, nach Beendigung des Pilotkundenvertrages unverzüglich sämtliche über das Pilotprojekt bereitgestellte Programme und Daten zu deinstallieren, zu löschen und nicht mehr zu nutzen.

(4) Die Zugänge des Pilotkunden zur FTQ Lab-App und zur eTarif-Community (bei Anmeldung im MVV-Verbundgebiet) werden unverzüglich nach Beendigung des Pilotkundenvertrages gesperrt. Zudem werden die vorhandenen personenbezogenen Daten gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen (vgl. auch unsere separaten Datenschutzhinweise zum Pilotprojekt).

(5) Die Zugänge des Pilotkunden zur FTQ Lab-App werden auch dann unverzüglich gesperrt, wenn der Pilotkunde mit der Bezahlung von elektronischen Fahrtberechtigungen in Verzug geraten ist. Die Sperrung wird aufgehoben, wenn die ausstehenden Beträge beglichen sind und die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels erfolgt ist. Bei einer Sperrung bleibt die Verpflichtung des Pilotkunden bestehen, die Kosten für noch nicht bezahlte vergangene Fahrten zu begleichen.

§ 5 Haftung

(1) Die Pilotkundenvertragspartner haften für Schäden des Pilotkunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Pilotkundenvertragspartner zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften die Pilotkundenvertragspartner nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Pilotkunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der Pilotkundenvertragspartner. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

(2) Die Haftungsbegrenzung des Absatzes 1 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Pilotkundenvertragspartner.

(3) Die Pilotkundenvertragspartner weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des eigentlichen Beförderungsvertrages das Verkehrsunternehmen ist, dessen Fahrzeug der Pilotkunde jeweils nutzt. Die Beförderung erfolgt ausschließlich gemäß den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Verbünde bzw. des die Transportleistung ausführenden Unternehmens. Dem entsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung der Pilotkundenvertragspartner wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Pilotkunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag mit einem anderen befördernden Verkehrsunternehmen erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Pilotkunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden.

(4) Die Pilotkundenvertragspartner gewährleisten nicht, dass die FTQ Lab-App dauerhaft, ununterbrochen und störungsfrei funktioniert. Hierfür ist die Vertragsbeziehung zwischen dem Pilotkunden und FAIRTIQ einschlägig. Eine Unterbrechung oder Störung der FTQ Lab-App kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Erwerbs der elektronischen Fahrtberechtigung führen. Für Schäden, die sich aus einer solchen Nichtverfügbarkeit ergeben, besteht kein Ersatzanspruch gegen die Pilotkundenvertragspartner. Der Pilotkunde hat sich vor Fahrtantritt von der Gültigkeit seiner Fahrtberechtigung zu überzeugen; im Zweifelsfall ist ein Ticket über andere Vertriebskanäle zu kaufen.

(5) Ansprüche für eine Haftung aus zwingendem nationalem Recht bleiben unberührt.

(6) Diese Regelungen gelten unbeschadet der allgemeinen Regelungen zur Haftung der Verkehrsunternehmen im Rahmen der Beförderung.

B. Einbindung der FTQ Lab-Applikation

§ 6 Voraussetzungen der Teilnahme

Nach erfolgreicher Registrierung gemäß § 2, muss sich der Pilotkunde die kostenlose FTQ Lab-App selbstständig über Google Play oder Apple App Store herunterladen und installieren. Hierbei ist ein gesonderter Nutzungsvertrag zwischen dem Pilotkunden und FAIRTIQ für das Pilotprojekt abzuschließen. FAIRTIQ ist Betreiber der FTQ Lab-App. Nach Eingabe des Freischaltcodes in der FTQ Lab-App erfolgt dort eine Anmeldung unter Eingabe weiterer Daten, insbesondere Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer und Zahlungsmittel des Pilotkunden. Die angegebenen Daten müssen mit den Daten der Registrierung auf der Webseite https://www.swipe-ride.de übereinstimmen.

§ 7 Kauf einer elektronischen Fahrtberechtigung

(1) Der Pilotkunde gibt ein verbindliches Angebot zum Kauf einer Fahrberechtigung ab, indem er die Schaltfläche „Start“ nach rechts zieht (Check-In). Das Angebot zum Kauf der Fahrtberechtigung wird durch die MVG (im MVV-Verbundgebiet) oder die RVV (im RVV-Verbundgebiet sowie den zugelassenen Eisenbahnverbindungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zwischen den beiden Verbundgebieten) angenommen, indem die Fahrtberechtigung in der FTQ Lab-App in Form eines Barcodes zur Verfügung gestellt wird. Mit dieser Fahrtberechtigung ist der Pilotkunde grundsätzlich berechtigt, alle Verkehrsmittel im MVV-Verbundgebiet und RVV-Verbundgebiet sowie die zugelassenen Eisenbahnverbindungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zwischen den beiden Verbundgebieten zu nutzen. Den Beförderungsvertrag schließt der Pilotkunde jeweils mit dem bzw. den Verkehrsunternehmen, dessen Fahrzeug er nutzt.

(2) Der technische Ticketerwerb richtet sich nach den gesonderten Allgemeinen Nutzungsbedingungen für die FTQ Lab-App im Rahmen des Pilotprojekts.

§ 8 Gültigkeit der Fahrberechtigung; Check-In und Check-Out; Preisberechnung

(1) Die Fahrtberechtigung muss vor Fahrtbeginn erlangt werden. Sie ist sofort mit Bereitstellung des Barcodes gültig. § 7 Abs. 2 gilt entsprechend. Mehrkosten, die einem Pilotkunden durch einen nicht rechtzeitigen Check-Out-Vorgang entstehen, sind nicht ersatzfähig.

(2) Die Höhe des von dem Pilotkunden zu zahlenden Fahrpreises ergibt sich aus den jeweils gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Verbünde bzw. des die Transportleistung ausführenden Unternehmens.

(3) Es ist nicht möglich, elektronische Fahrtberechtigungen zu kaufen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt gültig sind.

(4) Ein erfolgreich durchgeführter Check-In-Vorgang und somit die Gültigkeit des Fahrausweises werden auf dem Display des Mobiltelefons durch die FTQ Lab-App entsprechend bestätigt. Ist der Check-In-Vorgang nicht möglich, wird auf dem Display des Mobiltelefons eine entsprechende Meldung angezeigt. In diesem Fall ist der Pilotkunde verpflichtet, anderweitig eine gültige Fahrtkarte zu erwerben, ansonsten wird dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte im Sinne der Bestimmungen des verantwortlichen Projektpartners gewertet. Dies gilt auch, wenn der Check-In erst zeitversetzt im Verkehrsmittel über die FTQ Lab-App durchgeführt wird.

(5) Wenn sich das Smartphone während der Fahrt aus einem vom Pilotkunden zu vertretenden Grund nicht in einem funktions- und sendebereiten Zustand befindet (z. B. Flugzeugmodus, leerer Akku, Mobiltelefon defekt, Standortbestimmung deaktiviert etc.), ist der Pilotkunde nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises. Der Pilotkunde trägt die Verantwortung, während der gesamten Reise ein funktionsfähiges Mobiltelefon zu verwenden.

(6) Alle elektronischen Fahrtberechtigungen werden zentral von FAIRTIQ gespeichert. Der Pilotkunde erhält eine Kopie der elektronischen Fahrtberechtigung auf seinem Mobiltelefon. Er darf sie ebenfalls nicht übertragen oder an ein anderes Mobiltelefon übermitteln. Die elektronischen Fahrtberechtigungen enthalten Informationen über den Ticketinhaber (zu Kontrollzwecken), die Abfahrtshaltestelle, Gültigkeit der elektronischen Fahrtberechtigung (Datum und Uhrzeit) sowie Datum und Uhrzeit des Check-Ins.

(7) Die elektronische Fahrberechtigung muss der Pilotkunde auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzeigen (können). Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Pilotkunden. Sollte der Pilotkunde nicht in der Lage sein, die elektronische Fahrtberechtigung auf allen Anzeigeniveaus und mit allen Kontrollelementen vorzuweisen, oder sollte eine elektronische Fahrtberechtigung wegen mangelnder Aktualisierung oder Funktionsfehlern des Mobiltelefons oder aufgrund eines unlesbaren Displays oder einer unlesbaren Parametrierung des Schrifttyps nicht kontrolliert werden können, wird dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte im Sinne der Bestimmungen des verantwortlichen Projektpartners gewertet. Das Kontrollpersonal ist zur mehrmaligen Prüfung der Fahrtberechtigung pro Fahrt berechtigt. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, bei Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit der auf dem Mobiltelefon angezeigten elektronischen Fahrtbe­rechtigung eine Detailprüfung vorzunehmen.

(8) Stellt der Pilotkunde nach der Reise fest, dass ihm durch die Nutzung der FTQ Lab-App ein nicht korrekter eTarif verrechnet wurde, oder konnte aus technischen Gründen nach Fahrtende kein Check-Out durchgeführt werden, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Reisedatum an etarif@mvg.de oder etarif@rvv.de zu melden. Wurde dem Pilotkunden ohne eigenes Verschulden und zu Unrecht ein unkorrekter Fahrpreis berechnet, wird ihm der Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis nach der Verrechnung des Fahrpreises zurückerstattet.

§ 9 Zahlungsbedingungen

(1) Der Pilotkunde ist verpflichtet, den für die elektronische(n) Fahrberechtigung(en) nach den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Verbünde bzw. des die Transportleistung ausführenden Unternehmens errechneten Fahrpreis zu bezahlen. Der Fahrpreis ist sofort fällig. Der Pilotkunde kann die jeweilige Rechnung über die FTQ Lab-App abrufen.

(2) Die Einziehung des Fahrpreises für eine oder mehrere an einem Tag gekaufte elektronische Fahrberechtigung(en) erfolgt am Folgetag der Fahrt(en).

(3) Der Pilotkunde muss sicherstellen, dass die von ihm verwendeten Zahlungsmittel über ein ausreichendes Limit bzw. ausreichende Deckung verfügen, um seine Einkäufe zu decken, und dass diese nicht gesperrt sind. Falls das registrierte Zahlungsmittel gesperrt ist, können damit keine weiteren elektronischen Fahrkarten mehr über die FTQ Lab-App gekauft werden.

(4) Sofern der Pilotkunde mehrere Zahlungsmittel hinterlegt hat, hat der verantwortliche Projektpartner das Recht, die Einkäufe auf ein sekundäres Zahlungsmittel zu verrechnen, sofern die Einkäufe nicht auf das primäre Zahlungsmittel belastbar sind. 

(5) Während des Bestellvorgangs werden Zahlungsdaten in Abhängigkeit des gewählten Zahlungsmittels erfasst. 

(6) Im Falle, dass der Pilotkunde nicht der Inhaber des angegebenen Zahlungsmittels ist, stellt er sicher, dass die Zustimmung des Zahlungsmittelinhabers für die Belastung vorliegt.

(7) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Pilotkunden ist durch den jeweiligen Vertrag des Pilotkunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

C. Nutzung der eTarif-Community für Kunden aus dem MVV-Verbundgebiet

§ 10 Voraussetzungen zur Teilnahme

(1) Nach erfolgreicher Registrierung gemäß § 2 muss der Pilotkunde zur Nutzung der eTarif-Community mittels der übersandten Links unter https://www.swipe-ride.de seine Login-Daten (Benutzername und Passwort) vergeben.

(2) Der Pilotkunde kann den Nutzernamen für die „eTarif-Community“ frei wählen. Der gewählte Nutzername darf jedoch nicht gegen geltendes deutsches Recht, Rechte Dritter, gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die guten Sitten verstoßen.

§ 11 Beiträge im Forum der eTarif-Community

(1) Der Pilotkunde kann während der Dauer des Pilotvertrages eigene Beiträge zur Nutzung der FTQ Lab-App im Forum der eTarif-Community verfassen („Beitrag“). Diese können den Projektpartnern und sonst beauftragten Dritten Aufschluss über die in § 12 näher bezeichneten Ziele geben.

(2) Die Beiträge dürfen keine Inhalte enthalten, die gegen geltendes Recht oder gute Sitten verstoßen. Die Beiträge dürfen insbesondere keine Inhalte aufweisen, die Werbung, Spam oder rechtswidrige Inhalte, wie z. B. rassistische Äußerungen, Beleidigungen, Urheberrechtsverstöße etc., enthalten oder in anderer Form unsachgemäß sind.

(3) Die MVG behält sich sowie ihren Kooperationspartnern und beauftragten Dienstleistern ausdrücklich das Recht vor, die Beiträge und Funktionen jederzeit zu löschen. Gelöscht werden insbesondere Beiträge im Falle eines Verstoßes gegen Absatz 2. Die MVG ist darüber hinaus berechtigt, die Beiträge abzuändern, sofern sie gegen o. g. Regeln verstoßen oder geeignet sind, der MVG oder einem Dritten Schaden zuzufügen.

(4) Die MVG sowie ihre Kooperationspartner und Dienstleister übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte von Beiträgen, die sie nicht selbst erstellt oder abgeändert haben oder die sie nicht zur Kenntnis genommen haben.

(5) Die Beiträge werden durch die Projektpartner nach Maßgabe der §§ 12 ff. genutzt.

D. Markt- und Datenanalyse

§ 12 Ziele der Markt- und Datenanalyse

Im Pilotprojekt soll eine neue Technologie zur Erfassung der Reisedaten (technische Komponente) und die Entwicklung eines elektronischen Tarifs zur ex-post Fahrpreisermittlung (tarifliche Komponente) erprobt werden. Darüber hinaus sind unter anderem ein begleitendes Kundenmonitoring, das Datenmanagement (Datenanalyse und Statistik) und die Gewährleistung des Datenschutzes wichtige Komponenten, die im Rahmen des Pilotprojekts im Hinblick auf künftige elektronische Fahrtberechtigungsangebote näher untersucht werden sollen („Ziele“). Dafür werden die verantwortlichen Projektpartner zusammen mit den Kooperationspartnern und den dafür beauftragten Dritten im Rahmen der Markt- und Datenanalyse, sowie Produktentwicklung die im Pilotprojekt erhobenen Daten auswerten.

§ 13 Allgemeines und Umfang

Die Daten werden unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus unseren separaten Datenschutzhinweisen zum Pilotprojekt.

§ 14 Ablauf der Marktanalyse

(1) Die Ansprache des Pilotkunden kann über die eTarif-Community, via E-Mail und über die FTQ Lab-App durch das beauftragte Marktforschungsinstitut rms GmbH, Frankfurt am Main, erfolgen.

(2) Über die genannten Medien erhält der Pilotkunde einen individuellen Befragungslink, mithilfe dessen er an der Marktforschung teilnehmen kann.

(3) Die Erhebung der Daten beim Pilotkunden erfolgt via Online-Marktforschungs-Webseite.

E. Datenschutz

Der Schutz der personenbezogenen Daten der Pilotkunden hat bei der Durchführung des Pilotprojekts höchste Priorität. Ausführliche Informationen über den Umgang mit deren persönlichen Daten sind in den separaten Datenschutzhinweisen zum Pilotprojekt enthalten. Häufige Fragen hierzu beantworten wir zudem in den FAQs der einzelnen Projektpartner.

F. Schlussbestimmungen

(1) Es gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der beteiligten Verbünde bzw. des die Transportleistung ausführenden Unternehmens.

(2) Die Pilotkundenvertragspartner sind berechtigt, die AGB jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Benachrichtigungsfrist zu ändern. Die Benachrichtigung erfolgt unter Zusendung der neuen AGB an die bei der Registrierung der Pilotkunden angegebene E-Mail-Adresse. Widerspricht der Pilotkunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail der Geltung der neuen AGB, so gelten diese als vereinbart. Im Falle eines Widerspruchs des Pilotkunden haben die Pilotkundenvertragspartner ein Sonderkündigungsrecht. Die Pilotkundenvertragspartner werden den Pilotkunden auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Folgen des nicht erfolgten Widerspruchs in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert hinweisen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München, sofern gesetzlich zulässig.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

Stand: 16. Oktober 2023